Das Deutsche Reich leistet passiven Widerstand

„Sämtlichen Beamten, Angestellten und Arbeitern des Staates wird hiermit ausdrücklich verboten, anderen Befehlen als denen der zuständigen deutschen Stellen Folge zu leisten.“ (Aus den Richtlinien der deutschen Reichsregierung)

Die Reichsregierung unter Kanzler Wilhelm Cuno hatte die Bevölkerung bereits am 13. Januar 1923 zum „passiven Widerstand“ aufgerufen.

In den besetzten Gebieten bedeutet passiven Widerstand zu leisten, von Seiten der Besatzungsbehörde Repressalien ausgesetzt zu sein:

Eisenbahner, die ihre Arbeit niederlegten, mussten samt Familie ihre Dienstwohnungen räumen und wurden in unbesetztes Gebiet ausgewiesen. Auch andere Beamte und Politiker waren betroffen: 

Offenburgs Oberbürgermeister Holler, der französischen Aufforderungen nicht nachkam, wurde seines Amtes enthoben, seine Familie ausgewiesen, er selbst zu 6 Monaten Festungshaft in Landau verurteilt. 

Das Bezirksamt rügt Gemeindebeamte in Hofweier, Zunsweier und auch Ortenberg, die allzu bereitwillig den Wünschen der französischen Militärbehörde nachkamen und Dokumente vorlegten. 

Wem also gehorchen? 

Der Kinzigtäler Bote vom 9. Mai 1923 berichtet, welche Konsequenzen es für einzelne Amtsträgern in Offenburg hatte, die den Anweisungen der Besatzer nicht nachkamen: Hier erfahren Sie, wie es dem Eisenbahnsekretär Hurst erging, der in Ortenberg am 20. April verhaftet worden war. Hurst hatte Lohngelder ausbezahlt. 

In Ortenberg gerät Bürgermeister Danner mit den Franzosen wegen Nichtbeachtung ihrer Anordnungen in Konflikt.